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SERVICE

BAUVERWALTUNG

Mit der Verwaltung ist unabdingbar auch die Substanzerhaltung der be­treut­en Immobilien ver­bun­den. Der "normale" laufende Auf­wand erstreckt sich auf Veranlassungen von Klein­re­pa­ra­tu­ren bis zu Generalsanierungen im un­ge­för­der­ten und geförderten Bereich.