Seit dem 18.10.2000 besteht für alle Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW (im Wesentlichen Durchlauferhitzer, Kombithermen, Heizthermen, Gaskessel, etc.) die Pflicht einer wiederkehrenden Prüfung (Messung) der Emissionen und des Wirkungsgrades (§ 15g Abs. 1 Wiener Feuerpolizei – und Luftreinhaltegesetz).
Diese Maßnahme der Stadt Wien dient in erster Linie zur Verbesserung der Luftqualität in unserer Stadt und zur Reduzierung Ihrer Energiekosten.
Die Überprüfung (Messung) darf ausschließlich von einem behördlich bestellten Überprüfungsorgan durchgeführt werden. Dieses hat einen Überprüfungsbefund auszustellen und bei Einhaltung der Grenzwerte eine Prüfplakette anzubringen.
Ihr zuständiger Rauchfangkehrer hat das Vorliegen des Überprüfbefundes oder der Prüfplakette festzustellen. Das Fehlen des Überprüfbefundes und der Prüfplakette (oder das Überschreiten der Emissionsgrenzwerte) hat er nach erfolgloser Einräumung einer Frist zur Behebung des festgestellten Mangels der Behörde anzuzeigen (§ 15g Abs.3 Wiener Feuerpolize- und Luftreinhaltegesetz).
Für alle von Wertitsch Immobilien betreuten Zentralheizungsanlagen wird die wiederkehrende Überprüfung durch die Hausverwaltung veranlasst.