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WISSENSWERTES

MESSPFLICHT FÜR GASFEUERSTÄTTEN

Seit dem 18.10.2000 besteht für alle Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW (im Wesentlichen Durchlauferhitzer, Kombithermen, Heizthermen, Gaskessel, etc.) die Pflicht einer wiederkehrenden Prüfung (Messung) der Emis­si­o­nen und des Wirkungsgrades (§ 15g Abs. 1 Wiener Feuerpolizei – und Luft­rein­hal­te­ge­setz).

Diese Maßnahme der Stadt Wien dient in erster Linie zur Verbesserung der Luft­qua­li­tät in unserer Stadt und zur Reduzierung Ihrer Energiekosten.

Die Überprüfung (Messung) darf ausschließlich von einem behördlich bestellten Überprüfungsorgan durchgeführt werden. Dieses hat einen Überprüfungsbefund aus­zu­stel­len und bei Einhaltung der Grenzwerte eine Prüfplakette anzubringen.

Ihr zuständiger Rauchfangkehrer hat das Vorliegen des Überprüfbefundes oder der Prüf­pla­ket­te festzustellen. Das Fehlen des Überprüfbefundes und der Prüf­pla­ket­te (oder das Überschreiten der Emissionsgrenzwerte) hat er nach er­folg­lo­ser Einräumung einer Frist zur Behebung des festgestellten Mangels der Behörde an­zu­zei­gen (§ 15g Abs.3 Wiener Feuerpolize- und Luftreinhaltegesetz).

Für alle von Wertitsch Immobilien betreuten Zentralheizungsanlagen wird die wie­der­kehr­en­de Überprüfung durch die Hausverwaltung veranlasst.


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