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WISSENSWERTES

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE

Bereitstellung von außerbetrieblichen Brandschutzbeauftragten durch unsere Verwaltung

Höher denn je zuvor sind die Anliegen der Sicherheit der Arbeitnehmer/Innen in diesem Jahrtausend einzustufen. Der Gesetzgeber hat dies in den vergangenen Jahren sehr klar und deutlich definiert, im Besonderen im

§ 25 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und im
§ 43 der Arbeitsstättenverordnung.

Für Sie als Verantwortlichen im Betrieb ist es nicht gerade einfacher geworden, dieser Verpflichtung nachzukommen. In manchen Teilbereichen können Sie sich jedoch besonders geschulter Personen - sogenannter "Brandschutzbeauftragte" - bedienen, die Sie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung in diesen Teil­be­rei­chen entlasten.


Wir unterstützen Sie im Bereich des Brandschutzes in folgenden Punkten:

  • Bereitstellung eines außerbetrieblichen Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung der Eigenkontrollen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen und Alarmplänen
  • Abhaltung von Unterweisung und Schulung für Ihre Mitarbeiter

Außerbetrieblicher Brandschutzbeauftragter (Definition lt. TRVB O 117):

Brandschutzbeauftragter, welcher nicht Arbeitnehmer des Betriebes ist.


Anforderungen an außerbetriebliche Brandschutzbeauftragte:

Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.

Vor Übernahme der Agenden in einem bestimmten Betrieb ist zusätzlich zur Grund­aus­bil­dung jedenfalls der Besuch der jeweiligen Themen- und /oder bran­chen­be­zo­ge­nen Seminaren nachzuweisen.

Der Brandschutzbeauftragte hat für den Betrieb, in welchem er tätig sein wird, eine Projektarbeit zu erstellen.

Das Thema und der Inhalt der Projektarbeit sind von einem Ausbildungsleiter nach Rücksprache mit dem Betrieb vorzugeben und zu beurteilen.

Das Thema der Projektarbeit soll so gewählt werden, dass sich der auß­er­be­trieb­liche Brandschutzbeauftragte genau mit den Gegebenheiten des Betriebes aus­ei­nan­der­setz­en muss. Als Thema kommen z.B. in Betracht: Erstellung einer Brand­schutz­ord­nung, Erstellung eines Eigenkontrollplanes, Aktualisierung oder Neu­er­stel­lung eines Brandschutzplanes, Erstellung eines Ausbildungsplanes für die Mit­ar­bei­ter. Die positiv abgeschlossene Projektarbeit ist im Brandschutzpass zu bestätigen.


Brandschutzpass

Seit dem Inkrafttreten der TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) O117 (01.01.2001) werden für ausgebildete Brandschutzbeauftragte (BSB) Brand­schutz­päs­se ausgestellt. Für BSB ist die Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses mit 5 Jahren begrenzt. Für eine Verlängerung sind Fortbildungsseminare zu ab­sol­vie­ren. Der Brandschutzpass ist österreichweit gültig.

Ing. Johann Gangelberger, Wertitsch Immobilien
Tel. +43/1/505 32 58-15, Fax +43/1/505 32 58-30
E-Mail: makler@wertitsch.at

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