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WISSENSWERTES

ÄNDERUNGEN IM MELDEWESEN

Mit 1. März 2002 tritt das neue Meldegesetz in Kraft. Für das Meldewesen ist ab die­sem Zeitpunkt nicht mehr die Polizei, sondern der Magistrat zuständig. Das An-, Ab- und Ummelden erfolgt nicht mehr in den jeweiligen Be­zirks­po­li­zei­kom­mis­sa­ri­at­en, sondern kann beim Meldeservice in jedem beliebigen Magistratischen Be­zirks­amt erledigt werden.


Der neue Meldezettel

Der alte Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung "Melde­zettel" bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) ein­ge­ge­ben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem Zentralmelderegister bestätigt.

Der Meldezettel liegt gratis in allen Magistratischen Bezirksämtern, dem Bür­ger­dienst, den Kundendienstzentren von Wiener Wohnen, den Kun­den­dienst­zent­ren der MA 20 - Fremdenrechtliche Angelegenheiten und den Standesämtern auf. Er kann aber auch – wie bisher – in Trafiken kostenpflichtig bezogen werden.

Sie haben die Möglichkeit, den Meldezettel auch als PDF Datei an­zu­seh­en und auszudrucken. Bitte immer auch die Rückseite ausdrucken!


Öffnungszeiten

Die Bezirksämter haben für alle Meldeangelegenheiten von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr geöffnet, an Donnerstagen von 08.00 bis 17.30 Uhr. Das Be­zirks­amt für den 15. Bezirk hat Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

Das Zentralmelderegister (ZMR)

Im neu eingerichteten Zentralmelderegister sind alle Menschen verzeichnet, die in Österreich leben und gemeldet sind. Jede/r Bürger/in hat ihre/seine persönliche ZMR-Zahl. Sie steht auf der Meldebestätigung, ist im Zentralmelderegister ge­speich­ert und begleitet den/die Bürger/in bei allen weiteren An-, Ab- und Um­meld­un­gen.


Meldepflicht

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse ab­zu­mel­den. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staats­bür­ger­schafts­än­der­ung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen. Die Anmeldung für Neugeborene muss bis zu drei Tage nach Rückkehr aus der Ge­burts­sta­tion erledigt werden.


Meldeservice - Anmelden

Ein Umzug nach bzw. innerhalb Wiens oder die Änderung des Hauptwohnsitzes macht eine Anmeldung erforderlich.

Beachten Sie bitte:

In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig:

  • Wechsel des Unterkunftgebers oder der Hausverwaltung
  • UN-Angehörige(r) oder Diplomat mit entsprechendem Lichtbildausweis
  • Vorliegen eines Touristenvisums und Aufenthalt in Wien bis zu zwei Monaten
  • Wohnen bei Verwandten oder Freunden bis zu zwei Monaten
  • Vorübergehender Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (= Meldezettel, vollständig ausgefüllt und bei Mietwohnungen vom Unterkunftsgeber unterschrieben)
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führ­er­schein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Jene Personen, welche mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, müssen alle Do­ku­men­te vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit her­vor­ge­hen, also hauptsächlich Reisedokumente
  • Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass mitnehmen

Beachten Sie bitte:

  • Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
  • Wenn Sie Ihren einzigen Wohnsitz verlegen, wird die Abmeldung gleichzeitig mit­er­le­digt.
  • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten gemeldet werden.
  • Schreib- oder geistig behinderte Menschen müssen vom Unterkunftsgeber bzw. Sachwalter/in angemeldet werden.
  • Anmeldungen per Fax oder Internet sind derzeit nicht möglich.
  • Falls man die Unterlagen nicht persönlich zum Meldeservice bringen kann, kann das auch eine Vertrauensperson erledigen. Oder Sie senden die erforderlichen Unterlagen postalisch (inklusive der Originalurkunden!) ein.
  • Obdachlose können, wenn Sie sich seit mindestens einem Monat in Wien auf­hal­ten, eine Kontaktstelle benennen und sich dort den Hauptwohnsitz be­stä­ti­gen lassen.

Meldeservice - Abmelden

Folgende Gegebenheiten machen eine Abmeldung bzw. eine Mitteilung an die Meldebehörde von Seiten des Unterkunftsgebers erforderlich:

  • Aufgeben eines Wohnsitzes in Wien aufgrund eines Umzugs (kann in der Regel auch die Meldebehörde erledigen, bei der Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden)
  • Tod (Verstorbene werden von Angehörigen bzw., wenn es keine gibt, ver­pflicht­end vom Unterkunftsgeber abgemeldet)
  • Längere Haftstrafen (Abmeldung erledigt die Haftanstalt)
  • Wenn jemand eine Unterkunft aufgegeben hat und er/sie sich vermutlich nicht abgemeldet hat

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel)
  • Identitätsnachweis
  • Bei Tod eines Bewohners Kopie der Sterbeurkunde an die Meldebehörde schi­cken.

Beachten Sie bitte:

  • Für jede abzumeldende Person im Haushalt muss ein eigener Meldezettel aus­ge­füllt werden.
  • Zur Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel nicht notwendig.
  • Wenn bei Aufgabe der Unterkunft die neue Wohnadresse noch nicht bekannt ist, wird die neue Adresse mit "unbekannt" angegeben.
  • Für die Abmeldung sind die beiden alten Meldezettel nicht mehr erforderlich.
  • Die Abmeldung muss binnen drei Tage vor bis spätestens drei Tage nach dem Umzug erfolgen.

Meldeservice - Ummelden

Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d.h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, erforderlich:

  • Änderung der Wohnsitzqualität, z.B. wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Ne­ben­wohn­sitz wird oder umgekehrt
  • Änderung der Personendaten (z.B. Änderung des Nachnamens durch Heirat, Änderung des Vornamens)
  • Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (= Meldezettel)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung; neue Staatsbürgerschaft etc.)
  • Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass oder Asylausweis mitnehmen!

Beachten Sie bitte:

  • Verändert sich die Wohnsitzqualität muss die Ummeldung innerhalb eines Mo­nats vorgenommen werden
  • Bei Staatsbürgerschaftsverlust bzw. -änderung oder einer Namensänderung muss eine Ummeldung bis drei Monate nach Eintritt der Änderung erfolgen
  • Die Ummeldung kann in jedem beliebigen Meldeservice erledigt werden
  • Zur Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel nicht notwendig
  • Für jede Person im Haushalt (auch Ehepartner)

Sonja Schmidt, Wertitsch Immobilien
Tel: +43/1/505 32 58-26, Fax: +43/1/505 32 58-20
E-Mail: sonja.schmidt@wertitsch.at


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