HPW
Wir bewahren Werte®

RECHTLICHES

NEBENKOSTEN

Bei Kaufverträgen

Grunderwerbssteuer vom Wert der Ge­gen­leis­tung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Son­der­fäl­len möglich)

Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 %

Kosten der Vertragserrichtung und grund­bü­ch­er­li­chen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des je­wei­li­gen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stem­pel­ge­büh­ren

Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grund- verkehrsverfahren (län­der­wei­se unterschiedlich)

Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Über­nah­me durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit mög­lich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines För­der­ungs­dar­le­hens

Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemein- de (Auf­schließ­ungs­kos­ten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie An­schluss­ge­büh­ren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)

Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder ver­ein­ba­rungs­ge­mäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

Bei einem Wert von

  • bis € 36.336,42 je 4 %
  • ab € 36.336,42 je 3 % von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer)

jeweils zuzüglich 20 % USt