Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 %
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grund- verkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens
Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemein- de (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
Bei einem Wert von
jeweils zuzüglich 20 % USt